Bürokratie-Overkill – aber wir schaffen das …
Grundsätzlich sollte man ja froh sein in Deutschland zu wohnen, doch manchmal ist es auch einfach zu viel das Guten,
Keine Angst, das wird kein politischer Artikel – damit halte ich mich im Internet zurück, obwohl ich natürlich auch meine Meinung zu den aktuellen Ereignissen habe …
Nein, es geht um den Bürokratie-Overkill in deutschen Landen.
Ich habe zum 4.1.2016 eine UG (Unternehmergesellschaft) gegründet, die im Volksmund auch Mini-GmbH genannt wird.
Vom Grundsatz liest sich das ganze recht einfach.
Ein Musterprotokoll aus dem Internet herunterladen, die Angaben eintragen, vom Notar beurkunden lassen, an das zuständige Amt (in diesem Fall Amtsgericht) einschicken und fertig.
Sollte man meinen, aber nicht in Deutschland.
Man braucht dazu noch:
– eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde / Samtgemeinde
– eine Eröffnungsbilanz vom Steuerberater
– eine Betriebsnummer
– einen Geschäftsführer mit Vertrag
– eine Steuernummer, eine Rentenversicherung sowie eine Krankenkasse für diesen Geschäftsführer
– einen Antrag auf eine Steuernummer für den Betrieb und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der mich fast zur Verzweiflung gebracht hat
– eine gesetzliche Unfallversicherung
– ein neues Konto und Geld auf diesem Konto (Allerdings keine Gründung ohne Konto und kein Konto ohne Nachweis der Gründung …! Zum Glück kennt man sich hier auf dem Land persönlich…)
– ggf. eine Bewertung und Übernahme von Sachwerten oder sonstigen Werten von dem vorherigen Geschäft (in meinem Fall einer Einzelgesellschaft)
– eine Abmeldung des das „alten“ Gewerbes
– eine Abschlussbilanz dieses „alten“ Gewerbes
– und wahrscheinlich kommt die IHK auch noch an und will eine Zwangsmitgliedschaft
Als ob das nicht genug wäre…
Ist Ihnen der unverzeihliche, rechtswidrige und absolut indiskutable Fehler in meiner obigen Anmeldung der Gesellschaft aufgefallen?
Richtig!
Hinter der Klammer ( und vor dem „haftungsbeschränkt“ ist der Sekretärin des Notars doch unverschämter Weise ein Leerzeichen herausgerutscht.
SOOOOO geht das HIER aber NICHT!!! Wir sind hier doch in Deutschland und nicht in Timbuktu.
Da reicht es auch nicht, diesen Tippfehler einfach nur zu verbessern!
NEIN! NEIN! NEIN!
Wo kommen wir denn da hin?
Wenn das jeder so machen würde!
Das haben wir hier ja noch nie so gemacht!
Da muss eine Satzungsänderung eingereicht werden und diese natürlich notariell beurkundet!
Endlich kommt die ersehnte Eintragung mit der HRG-Nummer und allem – aber nicht ohne den Hinweis, dass ich gefälligst nach einer Satzungsänderung noch eine neue Liste aller Gesellschafter bis zum 5.2.2016 nachzureichen hätte, denn sonst …
Ehrlich Leute!
In der Satzungsänderung ist nur die Löschung dieses Scheiß Leerzeichens beantragt worden und mehr nicht. Wenn es eine Änderung der Zusammensetzung der Gesellschafter gegeben hätte, dann würde das ja wohl in der Satzungsänderung stehen, oder?
Um doch noch einmal auf die gegenwärtige innenpolitische Situation zurück zu kommen…
Ich dachte in meiner Naivität doch tatsächlich, dass es momentan dringlichere Probleme zu Lösen gibt, als ein überzähliges Leerzeichen.
Aber wir schaffen das – das Leerzeichen ist weg!
Wenn auch alles andere so akribisch verfolgt und aufgearbeitet werden würde, doch das ist eine ganz andere Geschichte …
anschauen und gerne mein neues kostenloses eBook bestellen 😉
via Blogger http://ift.tt/1ZUNEp0