Ab 1.1.2020 neue Notdienst-Gebühren

Auch bei den Tierärzten hat sich in den letzten Jahrzehnten eine Änderung in Richtung Work-Life-Balance ergeben.
Immer weniger (junge) Tierärzte sind bereit 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag abrufbereit zu sein.
Andererseits haben Kliniken Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz, können ihren verpflichtenden 24-Notdienst nicht mehr aufrecht erhalten und geben so ihre Klinik-Zulassung zurück.

Somit ist es jetzt zu einer Änderung in der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte, das ist ein Bundesgesetz) gekommen, besonders, was die Notdienst Regelungen betrifft.

Neue Notfall-Gebühren!

Folgendes wird sich ab Januar 2020 ändern:

Wichtig: Die Gebührenordnung und auch die neue Notdienst-Gebührenordnung ist ein Bundesgesetz und muss von Tierärzten unter Strafe eingehalten werden.

1. Die Nachtzeit wird verlängert.
Sie liegt nun zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens (vorher: 19 Uhr und 7 Uhr).
Behandlungen in dieser Zeit müssen als tierärztlicher Notfall abgerechnet werden.


2. Das Wochenende beginnt freitags um 18 Uhr (früher: samstags 13 Uhr).
In der Zeit von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 8:00 wird also auch als tierärztlicher Notfall abgerechnet.

3. Bei einem tierärztlichen Notfall wird immer eine Grundgebühr von 50,- €uro (netto zzgl. 19% MWSt.) erhoben.

4. Der Tierarzt darf nicht mehr zum 1-fachen GOT-Satz abrechnen.
Er muss mindestens den 2-fachen Satz berechnen.

3 & 4 Das gilt nicht für regelmäßige Sprechzeiten, die während der oben angegebenen Zeitraumes liegen.
Also auch nicht für unsere Samstagssprechstunde von 9:00 – 11:00 Uhr.

5. Bislang war die Berechnung der Kosten bis zum 3-fachen Satz möglich.
Ab 2020 dürfen Tierärzte in besonderen Fällen auch den 4-fachen Satz berechnen.

6. Das Wegegeld wurde erhöht auf einheitlich 3,50 Euro pro Doppelkilometer und mindestens 13 Euro (vorher: 3,40 Euro/11,40 Euro).

Der Bundestag hat diesem Gesetz bereits zugestimmt, der Bundesrat hat am 20.12.20109 seine Zustimmung geben.

Quelle: Tierärztekammer Niedersachsen:
https://www.tknds.de/neue-regelungen-in-der-got-zu-notdienstleistungen/
Quelle 2
Quelle 3

Dr. Reinhard Goy
 

Tierarzt